§ 1 Grundlagen

Die Beiträge zur Mitgliedschaft im Tauchclub Zauberwelten e.V. werden aufgrund der jeweils gültigen Satzung erhoben. Sie werden als Monatsbeiträge erhoben und sind am 1. eines jeden Quartals im Voraus fällig (§9 der Satzung).
Sie sind in Euro gebührenfrei zu entrichten.

§ 2 Beitragspflicht

(1) Beitragspflichtig vorbehaltlich § 3 der Beitragsordnung sind alle Vereinsmitglieder, nämlich:
     a.       Ordentliche Mitglieder (§ 4 Abs. (1) der Beitragsordnung)
     b.       Fördermitglieder (§ 4 Abs. (2) der Beitragsordnung).
(2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Tag des Eintrittsmonats gemäß Mitgliedschaftsantrag.

§ 3 Befreiungen

 Der Vorstand kann in sachlich begründeten Einzelfällen den Beitrag ermäßigen oder erlassen. 

§ 4 Mitgliederarten 

(1) Ordentliche Mitglieder:
     Ordentliches Mitglied im Sinne des § 5 Abs. (1) der Satzung kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen
     Rechts sein.
(2) Fördermitglieder:
     Fördermitglieder sind Vereinsmitglieder, die, z.B. aufgrund der räumlichen Distanz, nicht am regelmäßigen kostenlosen Schwimmbad-
     training teilnehmen wollen oder können. Sofern ein Fördermitglied ausnahmsweise doch am Schwimmbadtraining teilnehmen möchte, so
     hat das Fördermitglied eine Trainingsgebühr in Höhe von EUR 2,50 pro Trainingstermin an den Verein zu entrichten.

§ 5 Beitragshöhe 

Der Monatsbeitrag beträgt
a.       EUR 7,50 für ordentliche Mitglieder
b.       EUR 5,00 für Fördermitglieder. 

§ 6 Berechnungsgrundlage 

Grundlage zur Berechnung des laufenden Monatsbeitrages ist das Tauchclub Zauberwelten e.V. Mitgliedschaftsantragsformular. 

§ 7 Beitragsentrichtung 

(1) Alle Beiträge werden vom Tauchclub Zauberwelten e.V. erhoben. Jedes beitragspflichtige Vereinsmitglied ist verpflichtet, dem Tauchclub
     Zauberwelten e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Das Mitglied teilt dem Tauchclub Zauberwelten e.V. Kontonummer, Bankinstitut
     und Bankleitzahl des Kontos der deutschen Niederlassung eines Kreditinstitutes mit, von dem der Beitrag eingezogen werden kann. Für
     das Einzugsverfahren gilt die bankübliche Widerspruchsfrist.
(2) Jedes Vereinsmitglied hat dann dafür Sorge zu tragen, dass für den einzuziehenden Betrag ausreichend Deckung auf dem angegebenen
     Konto besteht.
(3) Für jeden nicht vom Tauchclub Zauberwelten e.V. zu vertretenden erfolglosen Einzugsversuch wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00
     erhoben.
(4) In sachlich begründeten Einzelfällen kann der Vorstand genehmigen, dass ein Mitglied nicht am Bankeinzugsverfahren teilnimmt. In diesen
     Fällen gilt die Monatsbeitragszahlung (zum 1. eines jeden Quartals im Voraus) per Überweisung. 

§ 8 Beitragsfälligkeit

Unbeschadet der Regelungen in § 7 ist der Beitrag zum 1. eines jeden Quartals im Voraus fällig. Eine Beitragsrechnung muss nicht erstellt werden.

§ 9 Gültigkeit

Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 15. Februar 2004 in Kraft und behält bis zu ihrer Änderung ihre Gültigkeit. 

Festgestellt am 15. Februar 2004

Unterschriften

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Beitragsordnung

WebMaster: Andreas Haars - info@tauchclub-zauberwelten.de
© copyright 2004 - Sandra und Andreas Haars

Erstveröffentlichung: 22.02.2004
Letzte Aktualisierung: 16.05.2004

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